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   OLG Schleswig, 23.10.2003 - 9 W 113/02   

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https://dejure.org/2003,35304
OLG Schleswig, 23.10.2003 - 9 W 113/02 (https://dejure.org/2003,35304)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.10.2003 - 9 W 113/02 (https://dejure.org/2003,35304)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 9 W 113/02 (https://dejure.org/2003,35304)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten

    Der Umfang des "Verfahrens vor Gerichten" und damit auch der "gesetzlichen Vergütung wird durch § 19 RVG bestimmt und erfasst gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch außergerichtliche Einigungen (vgl. zur BRAGO : OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Mit den Regelungen der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe sollte schließlich erreicht werden, eine möglichst weitgehende Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien zu erreichen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Bei Bedarf gehört zu einer interessengerechten und effektiven Interessenwahrnehmung daher auch die Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

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