Rechtsprechung
OLG Schleswig, 23.10.2003 - 9 W 113/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,35304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 17.09.2002 - 4 O 183/01
- OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02
- OLG Schleswig, 23.10.2003 - 9 W 113/02
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten …
Der Umfang des "Verfahrens vor Gerichten" und damit auch der "gesetzlichen Vergütung wird durch § 19 RVG bestimmt und erfasst gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch außergerichtliche Einigungen (vgl. zur BRAGO : OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).Mit den Regelungen der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe sollte schließlich erreicht werden, eine möglichst weitgehende Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien zu erreichen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).
Bei Bedarf gehört zu einer interessengerechten und effektiven Interessenwahrnehmung daher auch die Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).